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   RG, 04.11.1927 - VII 346/27   

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RG, 04.11.1927 - VII 346/27 (https://dejure.org/1927,223)
RG, Entscheidung vom 04.11.1927 - VII 346/27 (https://dejure.org/1927,223)
RG, Entscheidung vom 04. November 1927 - VII 346/27 (https://dejure.org/1927,223)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RGZ 118, 335
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 15.11.1912 - III 188/12

    Vertragsschluss kraft vermeintlichen Amtes

    Auszug aus RG, 04.11.1927 - VII 346/27
    Wenn auch nicht volle Kenntnis davon vorhanden zu sein braucht, daß der zu genehmigende Vertrag ohne Genehmigung rechtsunwirksam ist, so muß sich doch der Genehmigende der Möglichkeit einer solchen Rechtsunwirksamkeit bewußt sein und für diesen Fall den Erfolg des Wirksamwerdens des Vertrags durch die Genehmigung in seinen Willen aufgenommen haben (vgl. Urteile vom 15. November 1912 III 188/12, vom 16. Dezember 1922 V 173/22, abgedruckt Bay.Z. 1923 S. 117, und vom 13. Juni 1923 V 526/22).
  • BGH, 17.05.2002 - V ZR 149/01

    Umfang der einem Notariatsangestellten erteilten Vollmacht zur Abgabe von

    Eine Genehmigung vollmachtloser Vertretung durch konkludentes Handeln des Vertretenen setzt grundsätzlich voraus, daß sich der Vertretene zumindest der Möglichkeit bewußt ist, durch sein Handeln eine in seinem Namen abgegebene Erklärung zu genehmigen (st. Rspr., vgl. BGHZ 2, 150, 153; RGZ 118, 335, 336f, BGH, Urt. v. 18. Februar 1960, VII ZR 21/59, WM 1960, 611, 612 u. v. 5. März 1986, IVa ZR 141/84, NJW 1986, 2107, 2108).
  • OLG Stuttgart, 13.12.2005 - 6 U 119/05

    Bankdarlehen im Zusammenhang mit einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Genau solches wäre aber für eine ausdrückliche Genehmigung erforderlich gewesen (RGZ 118, 335, 336f; auch aus BGH NJW 67, 1711, 1714 ergibt sich nichts anderes).
  • BGH, 21.05.1965 - V ZR 156/64

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung - Beurkundung einer Auflassungsvollmacht -

    Auf die Vorgänge, die zeitlich vor der Vollmachterteilung lagen, kommt es für die Frage der Genehmigung ohnehin nicht an; und die angebliche Willensübereinstimmung im Auflassungszeitpunkt - die übrigens vom Beklagten in den Vorinstanzen nur behauptet worden war, um eine Heilung nach § 313 Satz 2 BGB darzutun - würde für eine Genehmigung keineswegs ausreichen, weil diese ihrem Wesen nach voraussetzt, daß der Genehmigende sich der schwebenden Unwirksamkeit des ohne Vertretungsmacht abgeschlossenen Geschäfts bewußt ist oder mindestens mit der Möglichkeit, daß es unwirksam sei, rechnet (RGZ 118, 335, 336 f; Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 182 Anm. 12); hierüber war vom Beklagten nichts vorgetragen worden.
  • BGH, 18.02.1960 - VII ZR 21/59

    Anforderungen an die Genehmigung des Vertreterhandelns

    Immer ist allerdings Voraussetzung, daß dem Genehmigende die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts bekannt war oder daß er wenigstens mit der Möglichkeit der Unwirksamkeit gerechnet hat und daß in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angenommene Geschäft verbindlich zu machen (RGZ 118, 335, 336; RG SeuffA. 86 Nr. 112; 89 Nr. 155; BGHZ 2, 150, 153 [BGH 16.05.1951 - II ZR 61/50] ; LM Nr. 8 zu § 167 BGB (VIII ZR 249/56)).
  • BAG, 20.04.1964 - 5 AZR 278/63

    Wettbewerbsverbot mit minderjährigen Handelsvertretern - Rechtsstellung eines

    Es fehlt dagegen die subjektive Voraussetzung, daß der Genehmigende sich des Umstandes oder wenigstens der Möglichkeit bewußt ist, daß der Vertrag noch unwirksam sein könnte, und gerade für diesen Fall gewollt hat, dem Vertrag durch seine Genehmigung zur Wirksamkeit zu verhelfen (RGZ 95, 70 [71]; 118, 335 [337], BGHZ 2, 150 [152, 153]; Staudinger-Coing, BGB, 11. Aufl., 1957, § 184 Anm. 1).
  • BGH, 22.04.1966 - V ZR 146/63

    Bewilligung der Löschung eines Nacherbenvermerks - Zulässigkeit und

    Die Beklagten haben bereits in der Berufungsbegründung (S. 6) auf die Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 118, 335, 337 und BGHZ 2, 150, 153 [BGH 16.05.1951 - II ZR 61/50] hingewiesen, in denen gesagt ist, die Genehmigung eines Vertrags setze begrifflich die Kenntnis und den Willen des Genehmigenden voraus, daß der Vertrag erst mit seiner Genehmigung wirksam wird; sie erfordere deshalb, daß sich der Genehmigende der schwebenden Unwirksamkeit des früher abgeschlossenen Vertrags bewußt ist oder doch jedenfalls mit einer solchen Möglichkeit rechnet.

    Seine Feststellungen sind dahin zu verstehen, daß auch das Bestehen von Zweifeln an der Rechtswirksamkeit der Verfügung bei Karl und Wilhelm G. verneint werden muß (vgl. RGZ 118, 335, 337).

  • OLG Koblenz, 18.05.1990 - 10 U 285/89

    Vorliegen eines Anspruches auf Rückerstattung gezahlter Versicherungsprämien;

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  • BVerwG, 05.03.1970 - II WD 91.69

    Verstoß gegen Dienstpflichten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen -

    In seinem willigen Weiterdienen und der Einreichung des Versetzungsgesuchs vom 29. August 1968 liegt auch keine stillschweigende Genehmigung, weil die Genehmigung nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum einen Genehmigungswillen voraussetzt und ein solcher nur vorhanden sein kann, wenn die Genehmigungsbedürftigkeit bekannt ist (vgl. RGZ 118, 335, 336 f; BGHZ 2, 153 = NJW 1951, 796; Oegg in BGB-RGRK 10. Aufl. § 182 Anm. 2; Schultze von Lasaulx in Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 182 RdNr. 6; Danckelmann in Palandt, BGB 28. Aufl. § 182 Anm. 2).
  • BGH, 12.07.1957 - VIII ZR 249/56
    Eine Genehmigung setzt nämlich begrifflich voraus, daß dem Geschäftsherrn, also der Klägerin, das von dem vollmachtlosen Vertreter abgeschlossene Rechtsgeschäft und seine Unwirksamkeit bekannt ist oder daß er doch wenigstens mit der Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts gerechnet hat (RGZ 118, 335, 337; BGB RGRK 10. Aufl § 177 Anm. 2; Staudinger a.a.O. §§ 177, 178 Nr. 4).
  • BVerwG, 10.12.1969 - II WD 29.69

    Vorsätzlicher Verstoß gegen die einem Soldaten in Vorgesetztenstellung obliegende

    Eine stillschweigende Genehmigung zuvor ist nicht gegeben worden; denn die Genehmigung setzt nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum einen Genehmigungswillen voraus, und ein solcher kann nur vorhanden sein, wenn die Genehmigungsbedürftigkeit bekannt ist (vgl. RGZ 118, 335, 336 f; BGHZ 2, 153 [BGH 16.05.1951 - II ZR 61/50] = NJW 1951, 796 [BGH 16.05.1951 - II ZR 61/50]; Oegg in RGR Komm. zum BGB 10. Aufl. § 182 Anm. 2; Schultzevon Lasaulx in Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 182 RdNr. 6; Danckelmann in Palandt, BGB 28. Aufl. § 182 Anm. 2).
  • BGH, 30.12.1963 - VII ZR 168/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.03.1965 - III ZR 14/64

    Berichtigung eines Grundbuchs - Rechtsgeschäfte bezogen auf einen Nachlass -

  • BGH, 23.11.1962 - IV ZR 24/62

    Rechtsmittel

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